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EuGH-Rechtsprechungsstatistik 2011
Im Jahr 2011 hat die Zahl der bei den drei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union eingegangenen und von ihnen erledigten Rechtssachen weiter zugenommen (1.569 neu eingegangene Rechtssachen). Dieser Anstieg der Zahl der Rechtsstreitigkeiten konnte allerdings trotz einer ebenfalls Rekordzahlen erreichenden Produktivität (1.518 abgeschlossene Rechtssachen im Jahr 2011) nicht völlig aufgefangen werden. Der Gerichtshof hat dabei 638 Rechtssachen abgeschlossen, was eine Erhöhung um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2010 wurden 574 Rechtssachen erledigt). Im Jahr 2011 gingen beim Gerichtshof 688 neue Rechtssachen ein; dies ist eine erhebliche Zunahme gegenüber dem Jahr 2010 (631 Neueingänge) und, im zweiten Jahr in Folge, die höchste Zahl in der Geschichte des Gerichtshofs. Das Gleiche gilt für die Vorabentscheidungsersuchen. Die Zahl der in diesem Jahr vorgelegten Ersuchen ist im dritten Jahr hintereinander so hoch wie nie zuvor und ist im Vergleich zum Jahr 2009 um fast 41 % gestiegen (423 Rechtssachen im Jahr 2011 gegenüber 302 Rechtssachen im Jahr 2009). Bei den Vorabentscheidungsersuchen betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 16,4 Monate (gegenüber 16 Monaten im Jahr 2010). Bei Klagen und Rechtsmitteln lag sie im vergangenen Jahr bei 20,2 (!) Monaten bzw. 15,4 Monaten (gegenüber 16,7 Monaten und 14,3 Monaten im Jahr 2010).
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EU plant Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen
Das Europäische Parlament hat am 14. 2. 2012 die Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verabschiedet. Durch die genannten Verordnung sollen grenzüberschreitende Bankzahlungen für EU-Bürger schneller, billiger und sicherer werden. Die EU-weiten Regeln sollen sicherstellen, dass Banken in fairem Wettbewerb zueinander stehen und versteckte Gebühren abschaffen. Durch schnellere Überweisungen könnten Kunden, Banken und Unternehmen binnen sechs Jahren 123 Mrd. Euro sparen. In knapp zwei Jahren, nämlich ab 1. 2. 2014, müssen die Banken die neuen Standards anwenden.
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Mehrwertsteuersteuersatz in Kroatien 25 Prozent
In Kroatien wird die Mehrwertsteuer ab 1. März 2012 von 23 auf 25 Prozent angehoben, beschloss die Regierung kürzlich in Zagreb. Einen ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent soll es für bestimmte Lebensmittel, etwa Kindernahrung, Öl, Zucker, Wasser geben. Im Tourismus soll die niedrigere Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen in der Gastronomie gelten.
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Bericht über die EU-Wirtschaftspolitik 2012
Der Bericht des BMWFJ über die Vorhaben der Europäischen Union im Jahr 2012 ist geprägt von der internationalen Staatsschulden- und Finanzkrise sowie deren Folgen für die Realwirtschaft. So setzen sowohl die Europäische Kommission als auch die Ratspräsidentschaften in ihren Arbeitsprogrammen Schwerpunkte und Maßnahmen gegen die Krise mit dem Ziel, nachhaltige öffentliche Finanzen zu erzielen, Arbeitsplätze zu schaffen, den Binnenmarkt zu stärken sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Europas zu forcieren. Eine Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum weist der Bericht der Ankurbelung des Binnenmarkts zu. Unter den vorgesehenen Maßnahmen der Binnenmarktsakte, die bis Jahresende verwirklicht werden sollen, begrüßt Österreich vor allem die Vorschläge zum Normierungspaket, die Überarbeitung der Vergaberechtsvorschriften, die Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Risikokapitalfonds sowie die Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie. Der komplette Bericht kann auf der Parlamentshomepage eingesehen werden.
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Deutschland: Keine Bewährung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Der deutsche BGH hat in seiner Entscheidung vom 7. 2. 2012, 1 StR 525/11, nochmals seine Rechtsprechung zur Strafzubemessung bei der Steuerhinterziehung bestätigt, wonach bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen kann. Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen, in denen insgesamt mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen wurden, zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der BGH im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe komme eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (vgl. bereits BGH 2. 12. 2008, 1 StR 416/08); solche hat das Landgericht hier nicht ausreichend dargetan.
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Revisionsprotokoll zum DBA mit Deutschland im Bundesgesetzblatt
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wird durch das Protokoll BGBl. III Nr. 32/2012 geändert. Durch die Änderung erfolgt eine Anpassung an die neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und der Amtshilfebereitschaft Das Revisionsprotokoll tritt am 1. 3. 2012 in Kraft und ist auf alle Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. 1. 2011 beginnen. Siehe dazu bereits SWI-News vom 2. 2. 2011.
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BFH: Zuteilung der Identifikationsnummer und Datenspeicherung verfassungskonform
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung sind laut BFH mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern, anders als die bisherigen Steuernummern, den steuerpflichtigen natürlichen Personen auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden (BFH 18. 1. 2012, II R 49/10).
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EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf neuen Finanzpakt
Beim informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 30. 1. 2012 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen neuen Vertrag für Stabilität, Koordination und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Alle Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und der Tschechischen Republik werden den Pakt im März beim nächsten EU-Gipfel unterzeichnen. Der Vertrag sieht insbesondere vor, dass alle Staaten eine Schuldenbremse auf Verfassungsebene oder in gleichwertigem Rang verankern. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald zwölf Mitgliedstaaten der Eurozone ihn ratifiziert haben. Darüber hinaus wurden die neuen Regeln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fixiert, den die Finanzminister beim nächsten Euroländer-Meeting unterzeichnen sollen, sodass der ESM mit Juli 2012 in Kraft treten kann.
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2011 deutlich weniger Euro-Falschgeld im Umlauf
Die Zahl der 2011 aus dem Umlauf genommenen Euro-Falschmünzen ist um 15 % auf 157.000 Münzen zurückgegangen (186.000 im Jahr 2010). Mit einem Anteil von fast zwei Dritteln aller entdeckten Euro-Falschmünzen wird die 2-Euro-Münze nach wie vor mit Abstand am häufigsten gefälscht. Die Gesamtzahl der gefälschten Münzen ist im Vergleich zu den rund 16 Mrd. echten Euro-Münzen, die derzeit von den drei größten Stückelungen (50 Cent, 1 Euro, 2 Euro) im Umlauf sind, sehr gering. Auf 100.000 echte Münzen kommt eine Fälschung. Was gefälschte Euro-Banknoten angeht, wurden im Jahr 2011 nach Angaben der EZB, die für den Fälschungsschutz von Banknoten verantwortlich ist, rund 606.000 Noten aus dem Verkehr gezogen. Die Gesamtanzahl der gefälschten Banknoten, die im Jahr 2011 aus dem Umlauf genommen wurden, war im Vergleich zu 2010 um 19,3 % niedriger. Die am häufigsten gefälschten Banknoten sind weiterhin 20-Euro- und 50-Euro-Scheine.
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BFH zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat der deutsche Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen, die rückwirkend auch in den Streitfällen anwendbar war. Danach können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn entweder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht oder (wie bisher) das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung bildet. Der BFH geht davon aus, dass es sich hierbei um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Tatbestände handelt. Ein Abzug wegen fehlenden Arbeitsplatzes kommt weder bei einem Hochschullehrer noch bei einem Richter in Betracht, weil beide einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nutzen können. Der Mittelpunkt der gesamten Betätigung ist – wie bisher – qualitativ und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bestimmen. Das gilt jedenfalls, wenn der Steuerpflichtige lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit ausübt. Danach ist für den Beruf des Hochschullehrers die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden. Unerheblich ist dagegen, wie viele Stunden der Steuerpflichtige in seinem häuslichen Arbeitszimmer zubringt. Somit wurde auch nach der neuen Rechtslage in beiden Fällen (BFH 27. 10. 2011, VI R 71/10 [Hochschullehrer]; 8. 12. 2011, VI R 13/11 [Richter]) ein Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten versagt.
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